Den Beginn der Hollerkolonisation markiert die erste 1106 von Friedrich I. Erzbischof von Bremen ausgestellte Kolonisationsurkunde (Hollerrecht). In ihr wurde den Siedlern unbebautes Marschland zur Urbarmachung übertragen. Die neuen Siedler waren persönlich frei, es galt gar ein dem „Stadtluft macht frei“ ähnelnder Grundsatz, nachdem unfreie Kolonisten nach Jahr und Tag ihre Freiheit erhielten.
Kolonisationsurkunde
Die Kirche überlässt den Siedler eine Hufe Land, ca. 48 ha, zur Besiedlung. Der Siedler wird dadurch zum Erbleihbauer, ein freier Bauer, der nur dem Erzbistum als Obereigentümer verpflichtet ist. Die Besonderheit ist hier, dass der Siedler von den sonst üblichen Frondiensten befreit ist. Auch konnte der Siedler sein Land vererben und später auch verkaufen, solange der “Zins“ gegenüber dem Obereigentümer gezahlt wird. Für eine Hufe Land musste dem Bistum jährlich einen Denar gezahlt werden.
Des Weiteren wird ein sogenannter Hollerzins erhoben:
Der zehnte Teil der Lämmer, Schweine, Ziegen, Gänse, des Honigs und des Flachs sowie der elfte Teil der Feldfrüchte. Kälber und Füllen die bis zum 11.November, dem Sankt Martinstag, aufgezogen waren, konnten dann mit einem Denar freigekauft werden.
Für einen Betrag von 1Mark für 50 Hufen erhielten die Siedler das Recht auf eine eigene, wenn auch niedere, Gerichtsbarkeit. Auch durften sie Kirchen bauen, solange sie dem Priester eine Hufe Land übergaben und ihn mit dem 10.Teil des Bischofszehnten entlohnten.
Ab 1149 wurden dann die Verträge nicht mehr direkt mit dem Bischof geschlossen, sondern dieser beauftragte Unternehmer, sogenannte Lokatoren, mit der Anwerbung neuer Siedler und der Vergabe der Grundstücke zu Lehnsrecht. Diese für die damalige Zeit günstigen Bedingungen sorgten z.B. für eine schnelle Besiedlung des Stedingerlandes und nach einigen Jahrzehnten für einen gewissen Wohlstand der Kolonisten.
Im März 1230 rief Erzbischof Gerhard II. eine Provinzialsynode nach Bremen ein. Auf ihr wurden die Stedinger zu Ketzern erklärt. Es wurde ihnen vorgeworfen, sich der Kirche zu widersetzen, Klöster und Kirchen zu verbrennen, mit Hostien Missbrauch zu treiben sowie Geister- und Wahrsagerbefragungen zu tätigen. Gerhard II. suchte Unterstützung bei Papst Gregor IX. und forderte zur Bekehrung, Bekämpfung und Ausrottung der Stedinger auf. Tatsächlicher Grund seines Grolls war jedoch ein Aufstand der Stedinger, die gegen Steuerabgaben protestierten.
Barßel wurde erstmals im Jahre 1330 urkundlich erwähnt. Die grundherrenfreien Bauern der Dörfer Barßel, Lohe und Harkebrügge betrieben vor allem Schafzucht und Fischerei.
1522 unternahm ein ehemals im Ammerland begüteter Meynert Rusche aus dem Amt Vechta zusammen mit Barßeler Bauern einen Raubzug ins Ammerländische. Daraufhin zerstörte Graf Johann von Oldenburg die Brücke und das Fischwehr bei der Schnappenburg und nahm den Barßeler Bauern alle Schafe und damit einen wichtigen Teil ihrer Existenzgrundlage. Durch einen Einfall der Oldenburger entstand 1538 erneut großer Schaden.
Nach diesen Ereignissen haben sich die Barßeler und Harkebrügger Bauern von der Schafzucht abgewandt und Torfhandel betrieben. Darüber hinaus bildeten sich in Harkebrügge und Barßel aus den nicht erbberechtigten Bauernsöhne eine Brinksitter-Bevölkerung, die überwiegend vom Torfgraben lebten. Dazu wurde das Hochmoor zunächst nur von den Rändern aus abgegraben. Eine landwirtschaftliche Erschließung innerhalb des Moores konnte infolge des hohen Feuchtigkeitgehaltes nicht durchgeführt werden. Die Einnahmen müssen beträchtlich gewesen sein, da im 16. Jahrhundert die Zehntelzahlungen, die bis dahin an auswärtige Familien gingen, von den "Ratsluden" des Kirchspiels zurückgekauft wurden. 1760 und 1857 wuchs Barßel weiter durch Besiedelung der Ortsteile Barßelermoor und Elisabethfehn.
Die vier Arten der Moorkultivierung – Fehnkultur, Moorbrandkultur, Deutsche Hochmoorkultur sowie Sandmischkultur – sind in ihren Auswirkungen noch gut in Elisabethfehn zu erkennen.