Die germanische Eisenzeit war eine Sklavenhaltergesellschaft. Sklaven waren Sachbesitz, welche zum Hausstand gehörten oder Kleinpächter waren, die selbst wirtschaften durften.
Die politische Macht lag in Händen einer kleinen Adelsschicht. Die germanischen Könige waren die Vertreter dieser Adelsschicht. Eine strenge hierarchische Gliederung galt auch unterhalb der Adelsschicht. Es gab Freie, Halbfreie und die Freigelassenen sowie Sklaven, welche meist Kriegsgefangene anderer Stämme waren.
Mehr als 90% der Menschen waren Bauern.
Im Gegensatz zu den Landwirten heute gehörte den meisten Bauern im Mittelalter das Land, das sie bebauten, nicht selbst-sie lebten in Grundherrschaft.
Grundherren waren neben dem König (Königsgut) und der Kirche (Schenkungen) die weltlichen Großen, die ihren Besitz durch Inanspruchnahme von Niemandsland und durch Rodung erweiterten und darauf Sklaven (Kriegsgefangene) oder Landsuchende ansiedelten; erweitert wurde die Grundherrschaft auch durch gewaltsame Unterwerfung von Freibauern oder deren "Selbstergebung". Übereignung ihres Landes an den Herrn bei gleichzeitiger Rückgabe ihres (oft vergrößerten) Besitzes zur weiteren Nutzung; dadurch Befreiung vom Kriegsdienst und Schutz durch den Herrn, dem bestimmte Abgaben (in Naturalien, später in Geld) zu entrichten waren. Die Grundherrschaft begründete sehr verschiedene Abhängigkeitsverhältnisse, zum Teil landschaftlich bedingt; der Grundherr war oft zugleich Gerichtsherr; häufig bewirtschaftete er selbst einen (Herren-)Hof in Eigenregie mit Frondiensten der Bauern; im Allgemeinen wandelte er sich zum bloßen Rentenempfänger, während unter ihm die ehemaligen Leibeigenen, Pächter, Freibauern usw. zur Hörigenklasse des späten Mittelalters verschmolzen, die in den Bauernkriegen vergeblich ihr altes Recht wiederzuerlangen suchten. Ende der Grundherrschaft erst durch die Agrarreformen Anfang 19. Jh.s.
Bei vorsichtiger Schätzung darf angenommen werden, dass es um 900 n.Chr. etwa 40 stadtähnliche Siedlungen in Deutschland gab, um 1200 waren es etwa 250. Im 13. Jahrhundert wurden etwa 800 Städte neu gegründet, um 1500 besaßen etwa 3000 Orte Stadtrecht.
Das starke Anwachsen der Bevölkerung in Deutschland konnte durch die äußere und innere Kolonisation aufgefangen werden. Sumpf- und Waldgebiete wurden gerodet und kultiviert, der grundherrschaftliche Eigenbesitz wurde aus der Selbstbewirtschaftung des Sallandes in die Zinsgüterwirtschaft bäuerlicher Pächter oder in die Form der Erbbestandsgüterwirtschaft überführt.
Klöster und Orden, vor allem der Zisterzienserorden, sind an der inneren Kolonisation stark beteiligt.
Dank päpstlicher Privilegien gelang es den Zisterziensern, sich im Laufe des 12. Jhs. immer häufiger von dem Aufsichtsrecht der Bischöfe, in deren Diözesen sie lebten, loszulösen; sie wurden sogar zehntbefreit, und ihre Äbte erlangten das Recht, an ihren Mönchen selbst die niederen Weihen vorzunehmen.
Aber all diese Rechte und Privilegien, dazu das Prinzip der Eigenbewirtschaftung und die mit der Expansion vorgenommenen Landrodungen führten letztendlich nur zum Reichtum, zur allmählichen Dekadenz und zum Niedergang des Ordens. Denn die landwirtschaftlichen Großgrundbesitze erforderten zur Arbeitsbewältigung schon bald die Aufnahme von Laienbrüdern, Konversen genannt, die schließlich die gesamte körperliche Arbeit übernahmen und die Mönche mit Essen, Kleidung usw. versorgten. Bereits gegen Ende des 12. Jhs. setzte die Stagnation ein; der Orden hatte sich von seinen Idealen immer weiter entfernt.